Häufig gestellte Fragen

Haben Sie noch offene Fragen? Vielleicht können wir Ihnen bereits in den "häufig gestellten Fragen" weiterhelfen. Falls nicht, stehen wir Ihnen gerne telefonisch oder per Mail zur Verfügung. 

Physiotherapie

Der Aufbau einer guten Beziehung zwischen Patient und Therapeut ist für den Heilungsverlauf äusserst wichtig. Sie absolvieren deshalb wenn möglich alle Behandlungen beim gleichen Therapeuten. Damit die Rehabilitation auch bei Abwesenheit Ihres Physiotherapeuten weitergeht, können Sie nach Wunsch in dieser Zeit von einem anderen Therapeuten betreut werden. Eine Kommunikation zwischen den behandelnden Therapeuten ist selbstverständlich.

Eine Behandlung dauert ca. 25-30 Minuten, inklusiv allfälligem Umziehen der Bekleidung und Terminvereinbarung am Empfang. Bringen Sie dazu bitte zur Erstbehandlung Ihren Terminkalender mit, um Folgetermine direkt zu vereinbaren.

Grundlage einer erfolgreichen Physiotherapie ist ein ausführlicher Erstbefund, in dem wir Ihrem Schmerz auf den Grund gehen und einen Behandlungsplan erstellen. Dazu brauchen wir von Ihnen Informationen, und das dauert. Auch wir würden im Anschluss an den Befund gerne gleich mit der eigentlichen Therapie beginnen. Leider lässt der geltende Tarifvertrag, der für alle Physiotherapeuten verbindlich und gleich ist, pro Tag und pro Fall maximal eine Behandlung zu.

Selbstverständlich. Es kann gute Gründe geben, warum ein Therapeutenwechsel sinnvoll sein kann: Ein Vertrauensverhältnis zwischen Patient und Behandler ist für einen positiven Therapieverlauf sehr wichtig – und man versteht sich nun einmal nicht mit jeder Person gleich gut. Auch kann ein anderer Therapeut, der einen alternativen Ansatz pflegt, in der Behandlung neue Impulse setzen. Sprechen Sie bei Problemen mit Ihrem betreuenden Therapeuten/-in.

Das ist abhängig von der Schwere des Problems, mit dem Sie zu uns kommen, sowie vom Heilungsverlauf. Im Schnitt sind 15 bis 18 Therapiesitzungen möglich. In der Regel finden zwei Therapiesitzungen pro Woche statt. Es gibt grundsätzlich keine Beschränkung der Anzahl an Verordnungen. Beachten Sie jedoch, dass nach 36 Therapie-Sitzungen der Vertrauensarzt der Krankenkasse oder Unfallversicherung beim behandelnden Arzt eine schriftliche Begründung der Fortsetzung der Therapie verlangen kann.

Gezieltes Training und Eigenverantwortung können– je nach Art und Schwere der Störung – den Heilungsverlauf enorm verbessern. Wenn Sie zusätzlich zur Einzeltherapie Übungen absolvieren, kann die Genesung deshalb schneller vorangehen. Uns ist aber auch klar, dass ein Heimprogramm nur so gut ist, wie es auch umgesetzt wird. Ihr Therapeut wird Ihnen deshalb Übungen empfehlen, die für Sie machbar sind.

Massage-Techniken haben in der Physiotherapie ihren festen Platz. Aufgabe des Therapeuten ist es aber, die für die Rehabilitation passende Behandlungsmethode anzuwenden – und das muss nicht zwingend eine Massage sein. Die Grundversicherung bezahlt nicht für reine Wohlfühl-Behandungen. Sollten Sie eine Massage wünschen, bei der es um Ihr Wohlbefinden geht, vermitteln wir Sie gerne an unsere Gesundheitsmasseurin Jasmin Pfaffen weiter.

Verordnung

Eine Physio-Verordnung ist drei Monate lang gültig. Sie sollten jedoch innert fünf Wochen nach Ausstellungsdatum Ihren ersten Termin gebucht haben. Sollte Ihre Verordnung während der Therapie auslaufen, unterstützen wir Sie gerne bei der Organisation einer neuen Verordnung.

In der Schweiz gilt die freie Therapeutenwahl. Das bedeutet, dass Sie unabhängig von Ihrem Versicherungsstatus jederzeit selbst entscheiden dürfen, wo Sie sich behandeln lassen wollen. Das gilt auch, wenn Ihr Arzt Sie explizit an einen bestimmten Therapeuten verwiesen hat (etwa mit einer auf der Verordnung vorgedruckten Adresse). Selbst wenn Sie die Therapie bereits begonnen haben, können Sie jederzeit zu einem anderen Anbieter wechseln.

Ihr Arzt hat es bestimmt gut mit Ihnen gemeint. Aber da hat er wohl etwas durcheinandergebracht. Massage wird von der Grundversicherung nicht bezahlt und kann deshalb auch nicht verordnet werden. Mit Ihrer Verordnung können Sie aber einen Physiotherapeuten aufsuchen.

Selbstverständlich sind Sie auch als Privatzahler willkommen.

Bezahlung und Rechnung

Nicht-kassenpflichtige Angebote (Massagen, Trainingsabos, Hilfsmittel etc) werden wenn möglich per Mail in Rechnung gestellt werden. Kassenpflichtige Leistungen (Physiotherapie) rechnen wir mit den meisten Versicherungen direkt ab.

Sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt, rechnen wir wenn immer möglich auf elektronischem Weg mit Ihrer Krankenkasse/Unfallversicherung ab. Im Normalfall erhalten Sie dazu deshalb keine Rechnung nach Hause geschickt.

Ja. Die meisten Zusatzversicherung orientieren sich am Qualitop-Label, welches wir besitzen.

Sie erhalten dazu von uns Dokumente, welche Sie nach Zahlungseingang Ihrer Zusatzversicherung abgeben können.

Terminbuchung

Selbstverständlich. Wir bitten Sie aber um frühzeitige Benachrichtigung per Telefon, Mail oder Kontaktformular, damit wir das Zeitfenster für einen anderen Patienten öffnen können. Bei Absagen, die weniger als 24 Stunden vor der Therapie eintreffen, ist dies leider nicht mehr möglich. Kurzfristig abgesagte Termine müssen wir Ihnen deshalb privat verrechnen. Diese Kosten werden nicht von Ihrer Krankenkasse bezahlt.